Sicherheit spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um den Schutz unseres Zuhauses geht. Um Privatpersonen in Schleswig-Holstein dabei zu unterstützen, ihre Immobilien effektiv gegen Einbruch abzusichern, wurde einst das Förderprogramm „Zuschuss für Einbruchschutz“ ins Leben gerufen.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein IB.SH informiert aktuell, dass es seit dem 15.05.2023 nun wieder möglich sei, Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchsschutz zu beantragen.
Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, die Eigentümer oder Mieter einer bestehenden selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein sind. Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wochenendhäuser sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch bei Einliegerwohnungen besteht grundsätzlich keine Fördermöglichkeit.
Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch. Dazu gehören unter anderem der Einbau geprüfter und zertifizierter Sicherheitstechnik. Um förderberechtigt zu sein, müssen die Gesamtinvestitionskosten mindestens 500 Euro betragen und die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Damit Sie eine Förderung erhalten können, muss die Sicherheitstechnik, die Sie einbauen möchten, geprüft und zertifiziert sein. Zudem sollten die Gesamtinvestitionskosten mindestens 500 Euro betragen. Die Durchführung der Maßnahme muss von einem Fachunternehmen erfolgen. Falls Sie Mieter sind, wird empfohlen, eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Vermieter abzuschließen. Der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V. bietet unterstützende Informationen dazu auf seiner Website an.
Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Zusätzlich wird ein weiterer Investitionsanteil von 1.001 Euro bis 10.000 Euro mit 15 % gefördert. Die maximale Förderung beträgt 10.000 Euro pro Objekt, und der Zuschuss kann bis zu 1.550 Euro betragen. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme in einer Summe. Es ist möglich, den Zuschuss mit anderen Förderprogrammen der KfW und der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu kombinieren.
Um von der Förderung profitieren zu können, muss der Zuschuss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden. Der Antrag auf Auszahlung muss bis zum 15.12.2023 gestellt werden, und eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Die geförderten Maßnahmen sind für 3 Jahre an den Zuwendungszweck gebunden.
Weitere Beratung zu der Förderung erhalten Sie bei Haus & Grund Ortsvereinen und dem Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e.V. sowie dem Fachbetrieb für Sicherheitstechnik in Ihrer Nähe.
Quelle Text: IB.SH
Stand der Informationen: 25.05.2023
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Diese Informationen stellen den Stand der Veröffentlichung auf unserer Webseite dar. Die Verfügbarkeit dieser Förderung sowie die Konditionen können sich ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, immer den aktuellen Stand auf der Webseite der IB.SH (Externer Link) abzufragen.